Grundsätzliches zum neuen Heilberuf
Synergetik bedeutet die Lehre von der Selbstorganisation - Prof. Herman Haken Die Übertragung dieser Lehre auf das Gehirn, um dort im Unterbewusstsein in den inneren Bildern Selbstorganisationsprozesse auszulösen, wurde von mir seit 1982 aktiv in tausenden von Fällen erforscht. 1988 definierte ich die Synergetik Therapie, um Selbstheilung durch Selbsterfahrung mittels Selbstorganisation zu erforschen: Die Innenweltreisen wurden geboren, die Marke Innenweltsurfen® 2007 angemeldet. Bernd Joschko hat zwischen 1992 und 2011 etwa 650 Teulnehmer in der Synergetik Basic ausgebildet - 236 machten einen qualifizierten Abschluß. Siehe Gesundheitsfoschung.info Das OLG Frankfurt betätigte im Juli 2007 die Marktführerschaft in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen auch bei unheilbaren Krankheiten. |
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Prof. Rost erstellt im Februar 05 ein
Gutachten und bescheinigt der Synergetik Therapie das neue innovative
Prinzip der Selbstorganisation: Die erste Psychotherapie auch für (fast) alle körperlichen Krankheiten wurde sichtbar, doch die Gerichte reagierten allergisch darauf. |
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Eine Synergetiktherapeutin kannte die genaue
Grenze zum HP-Schein nicht und wurde somit in 20 Fällen freigesprochen
und in 11 Fällen vom Landgericht Frankfurt am 15. Juni 2010 - 26.
Große Strafkammer Dr. Immerschmitt verurteilt. Auszug aus dem Urteil: Der Bundesgerichthof bestätigte in
seiner Revision am 22. Juni 2011 diese Grenzziehung, ebenso die Methode
als Heilkunde (2 StR 580/10): Zitat: "Die Strafkammer hat
auf der Grundlage eines Sachverständigen-Gutachtens nachvollziehbar
dargelegt, dass die Synergetik-Therapie eine konfrontative Psychotherapie-Methode
darstelle." |
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Weitere höchstrichterliche Bewertungen Allerdings hat der BGH nicht berücksichtigt, daß es ein vom OVG Lüneburg im Mai 2004 ausgesprochenen vorläufigen Rechtsschutz zur Synergetik Therapie gab, der erst mit dem Urteil vom Juni 2009 aufgehoben wurde. Ebenso hatte der Bay. VGH vorläufigen Rechtsschutz im Juli 2005 einer Synergetik Therapeutin gegeben und gleichzeitig die Synergetik Methode als eine "Art homöopathieähnliches Psychotherapieverfahren" bezeichnet. Zuvor hatte das AG Tettnang im Dezember 2004 der Tätigkeit einer Synergetik Therapeuten einen Freispruch gegeben, die Revision des Landgerichts Ravensburg wurde im Juli 2006 eingestellt. Das Urteil somit rechtskräftig. Es gab zum "Tatzeitraum" 2005-08 der Frakfurter Synergetiktherapeutin bundesweit kein abgeschlossenes negatives Urteil zur Synergetik Therapie. Keiner wusste genau: HP-Schein oder nicht? Wie immer tragen einzelne Menschen das Risiko der Rechtssicherheit und fordern Genauigkeit bzw. Weiterentwicklung der Rechtsprechung für ihre Kollegen ein. |
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Die erste rechtskräftige Definition der Synergetik Therapie als Heilkunde wurde vom OVG Lüneburg im Juni 2009 ausgesprochen und im Revisionsverfahren vom BVerwG im August 2010 bestätigt und somit für kranke Menschen, die Behandlung für ihre Krankheiten suchten, HP-Schein pflichtig. Doch wo liegt die Grenzziehung zwischen gesunde und kranke Menschen ? Keiner weis es genau! Im Juni 2011 gab es eine staatsanwaltliche Hausdurchsuchung im Synergetik Institut bevor das BGH-Urteil erst im Okt. 2011 schriftlich vorlag, die jedoch im Februar 2012 eingestellt wurde: Keine HP-Tätigkeit bei 61 befragten kranken und gesunden Menschen. Anfang 2011 hatte das zuständige Gesundheitsamt Wetzlar nach 18jähriger Untätigkeit und das RP Darmstadt massiv Druck zur Ausbildung und Anwendung der Synergetik Methode gemacht und einige Synergetik Therapeutinnen ohne HP-Schein, auch wenn sie nur mit gesunden Menschen arbeiten wollten, ein Berufsverbot erteilt. Das RP Darmstadt hatte jedoch die Ausbildung zum Synergetik Therapeuten/Profiler ab 1996 als ordnungsgemäß und somit MWSt-frei gestellt. Die 4. Kraft der Selbstheilung Das Urteil des BVerwG vom August 2010 nimmt ausführlichen Bezug auf des Berufs-Selbstverständnis - Zitat. „Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung – auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung oder –unterdrückung.“ Die höchsten Verwaltungsrichter bestätigten die Autonomie des Berufes, forderten jedoch den HP-Schein und meinten: "Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss”. Durch diese vom BVerwG formulierte Beschreibung der Synergetik Methode wurde die Sichtweise der Schulmedizin massiv in Frage gestellt und löste eine Gegenwehr des Regierungspräsidium Darmstadt aus. Sie forderten in einem Ruderlaß von jedem Synergetik Therapeuten und Synergetik Profiler den großen HP-Schein, da diese Berufe ja mit allen Krankheiten arbeiten können. Somit wäre der Beruf unter den "Beruf" Heilpraktiker subsumiert worden. |
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Das Regierungspräsidium
Darmstadt forderte ab sofort für Heilung den großen HP-Schein Eine echte Konkurrenz zum schulmedizinischen Denken durch eine neue ganzheitliche synergetische Sichtweise unter Einbeziehung der Krankheitsträger in ihre eigene Heilung und Gesundung ist die Zukunft. Dann gibt es neben den schulmedizinischen oder naturheilkundlich orientierten Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern/Heilern auch die 4. Kraft der Selbstheilung mit dem professionellen Beruf des Synergetik Profilers. |
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Schulmedizin der synergetischen Heilung unterlegen
?
Die
Richter haben die Selbstdarstellung der Methode mitgetragen - Zitat aus
dem Urteil: |
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Das BVerwG hat mit seinem Urteil 2010 die Sichtweise von Dr. Hamer über die Entstehung von Brust- und Lugenkrebs mitgetragen, fordert aber einen HP-Schein - damit man ihn jederzeit wieder wegnehmen kann? Möglich ... Dr. Hamer hat probiert seine Approbation 2017 wieder zu bekommen - das VG Frankfurt lehnte jedoch ab - pdf. Er würde ja nur seine Sichtweise als Arzt zum Ausdruck bringen. 5 Monate später verstarb Dr. Hamer. | Die Gefährlichkeit der Neuen Medizin nach Dr. Hamer wurde somit relativiert. |
Das Bundesverwaltungsgericht war sehr unklar - wir beschwerten uns Die Grenzziehung zur medizinischen Heilkunde (HP-Schein Pflicht wird ausgelöst) ist leider durch das BVerwG Urteil vom August 2010 nicht wirklich deutlich geworden. In der Begründung zu meiner Gehörsrüge hat das Bundesverwaltungsgericht - 3. Senat - mit Beschluss vom 2. Dezember 2010 folgendes festgestellt (Ausschnitte): "Die Ausführungen unter Randnummer 16 beziehen sich auf die in den Vorinstanzen und im Verwaltungsverfahren zu den Akten gereichten, den Klägern bekannten und zwischen den Beteiligten hinlänglich thematisierten Darstellungen des Synergetik-Instituts und der Berufsverbände; sie zu erwähnen verletzt die Kläger nicht in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör. Davon abgesehen betreffen diese Ausführungen des Senats nach dem Gang der Entscheidungsgründe nur eine ergänzende Erwägung; sie sind somit nicht entscheidungserheblich." ... "Unter Randnummer 29 wird lediglich die Rechtsfrage abgehandelt, ob eine mittelbare Gefahr durch bestimmte Patienteninformationen hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann. Die gesamten Ausführungen des Senats zur mittelbaren Gefahr sind im Übrigen, wie sich aus Randnummer 28 des Revisionsurteils ergibt, nicht entscheidungstragend." ... "Die von den Klägern gerügte Annahme des Senats, es komme bei der Beurteilung mittelbarer Gefahren auf den äußeren Eindruck an, der sich aus den Eigendarstellungen für die angesprochenen Personenkreise ergibt, verletzt ebenfalls nicht ihr rechtliches Gehör, sondern stellt eine (erwartbare) rechtliche Erwägung dar. Im Übrigen ist die zusätzliche Bejahung einer mittelbaren Gefahr für das Revisionsurteil nicht entscheidungstragend." Bernd Joschko: Das BVerwG hat Äpfel mit Birnen verglichen. Die Synergetik Therapie ist kein Kathatymes Bilderleben nach Hans Carl Leuner (Mediziner), sondern arbeitet als einzigste Methode mit dem Selbstorganisationsprinzip. Doch da sind die Richter eben nicht sachkundig. "Die Rüge der Kläger, der Senat habe durch die Billigung der vor dem Berufungsgericht unterbliebenen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens seinerseits ihr Gehörsrecht verletzt, ist substanzlos. In dem Revisionsurteil (dort Rn. 24 ff.) wird im Einzelnen ausgeführt, warum die Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens keine Verfahrensrechte der Kläger verletzt hat." Die Richter am BVerwG hatten 2010 die Synergetik Methode 5.0 aus dem Jahre 2003 zu bewerten, doch mittlerweile gibt es schon ein update auf Synergetik Methode 13.0 - wie nennen sie Psychobionik 3.0. Eine Bewertung liegt nun beim VG Darmstadt und dieses Gericht führt erstmalig im Februar 2016 !! eine Grenzziehung zum HP-Gesetz durch. |
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Der Bundesgerichtshof zur Synergetik Therapie Der BGH hat sich der Grenzziehung des Landgerichts Frankfurt angeschlossen und betont den Schutzes des Rechtsgutes, also die Rechtsprechung ist wichtig und darf nicht gestört werden. Hier einen Ausschnitt aus der mündlichen Begründung vom 22. Juni 2011: „Im Nahmen des Volkes... Auch
hier eine kurze mündliche Begründung.... |
Anders ist es in den
Fällen in denen tiefenpsychologischen Methoden Menschen dazu gebracht
werden, in sich hineinzuschauen und Grenzen nach außen fast vollständig
aufzugeben. Es liegt auf der Hand und ist auch den Personen, die das vollziehen,
so bekannt – es ist ja gerade der Effekt dieser Synergetik Therapie,
mit der auch geworben wird. Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine Heilkunde betrieben wird. Also wenn jemand sagt: Ich möchte das nur wegen der - um ein schönes Erlebnis zu haben oder überhaupt ein Erlebnis zu haben, der mag das machen. Wie auch jemand auf den Jahrmarkt gehen kann und sich hypnotisieren lassen kann – das ist keine Heilkunde.... Jedenfalls ist die Entscheidung, die das Landgericht getroffen hat, auch unter dem Gesichtspunkt natürlich des Schutzes des Rechtsgutes – aus praktischen Gründen – als auch aus normativen Gründen gut vertretbar und nach der Auffassung des Senats rechtsfehlerfrei, die Grenze dort zu ziehen, wo sie das Landgericht gezogen hat ." ... Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer 2013 entschieden: klicken |
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